17 February 2006

Maximaler Bürokratenlevel überschritten - Es reicht!


Seit einigen Jahren erlaubt das deutsche Steuerrecht die so genannten Minijobs bis zu einer monatlichen Vergütung von €400. Bis dato durfte man/frau seine auf diese Weise Beschäftigten per Formular an die Minijob-Zentrale bei der Bundesknappschaft in Essen melden. Etwas angestaubtes Verfahren, aber einfach und funktionierte.

Nun hat der typische Bürokratenwahn in seiner schlimmsten Form zugeschlagen:
  • In einer Fat-Client Anwendung namens sv-net (was allein ja nicht sooo schlimm wäre) müssen Minijobber nun elektronisch gemeldet werden. Üblerweise scheint dieses Stück Software leider unzureichend getestet - diverse Plausibilisierungen funktionieren nicht...

  • Die Gestaltung der (Un-)benutzungsoberflächen erinnert an Folterwerkzeuge - da hat jemand die unsympathischen Steuerformulare abgemalt und eine grottige Anwendung drumherum versündigt.

  • Nun der Hammer: Die Tätigkeiten der Minijobber müssen nun exakt (numerisch!) bezeichnet werden. Hierzu gibt es eine lange Liste mit Schlüsselwerten - und deren Inhalt ist Realsatire: Da wird fein säuberlich zwischen Büroangestellte, Büroassistent, Bürobote, Bürohelfer, Bürokraft, Bürohilfskraft und Bürodiener unterschieden - welche Beamten-Schnarchnase hat sich denn bitte das überlegt? Und wem soll diese Info bitte helfen??
Liebe Bundesanstalt für Arbeitsverhinderung, -verzögerung und -vermeidung sowie Bundesknapp(-an-Effektivität-)schaft: Es reicht.