Na, das ist ja mal eine GUTE Nachricht: Der BGH hat beschlossen, dass die von der EU geforderte Vorratsdatenspeicherung mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren ist.
Ich finde, diese Art der angeblichen Verbrechensprävention wäre mit dem klassischen Begriff der Vernunft nicht vereinbar gewesen. Hätte nichts, aber auch GAR nichts genutzt und immens viel gekostet...
Mal schauen, wie lange es vom Tisch bleibt...